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Im Rahmen der Besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung (BEE) 2024 wurden am Max Rubner-Institut, Standort Detmold, insgesamt 427 Weizen- und 226 Roggenvolldruschproben auf das Vorkommen von Rückständen an Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln untersucht.
Die Aufarbeitung und analytische Charakterisierung der Proben erfolgte in Kombination und Anlehnung an die DIN EN 15662:2018 (QuEChERS-Verfahren) und an die Application Note 720005559 zum Nachweis von Rückständen mit LC-MS/MS.
Die an den BEE-Proben durchgeführten Rückstandsuntersuchungen sind nicht unmittelbar vergleichbar mit den Untersuchungen der amtlichen Lebensmittelüberwachung bezüglich der Einhaltung von Rückstandshöchstgehalten (RHG) in Lebens- und Futtermitteln. Die im EU-Recht verankerten RHG sind maximale Gehalte von Rückständen in Lebens- und Futtermitteln, die für jeden Wirkstoff und aufgeschlüsselt nach Produkten festgelegt werden und dem Vorsorgeprinzip folgen. Die Grundlage der RHG-Festsetzung bilden Rückstandsversuche, die entsprechend der beantragten und zur Bekämpfung des Schaderregers erforderlichen Anwendung eines Pflanzenschutzmittels durchgeführt werden. Nur wenn die Höhe der so ermittelten Rückstände gesundheitlich vertretbar ist, kann eine Festsetzung eines Höchstgehaltes erfolgen. Nach der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen sind die festgesetzten RHG nach der Ernte ab dem Zeitpunkt ihres Inverkehrbringens als Lebens- oder Futtermittel einzuhalten. Die Untersuchungen der BEE-Proben beziehen sich hingegen auf „feldfrische Rohware“.
Alle Volldruschproben wurden auf 27 Wirkstoffe (ausgenommen Metabolite und Isomere) quantitativ untersucht. Außerdem erfolgte die qualitative Bestimmung, ohne exakte Gehaltsbestimmung von 7 weiteren Wirkstoffen in Weizen und Roggen. Die Ergebnisse finden Sie in der Broschüre der BEE ab Seite 66.