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Landwirtschaft

Landwirtschaftliche Betriebe

Betriebsstruktur in der Landwirtschaft

Die Entwicklung der Betriebsstruktur der landwirtschaftlichen Betriebe ab fünf Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche in Deutschland zwischen 1991 und 2016 zeigt, dass die Anzahl der Bauernhöfe geringer wird, während die durchschnittliche Fläche je Hof zunimmt. Wie die Grafik "SJG-3010100" zeigt, lag die Zahl der Bauernhöfe ab fünf Hektar 2020 bei rund 241.000, während die durchschnittliche Fläche je Betrieb bei 69 Hektar lag.

Tabellen aus dem Statistischen Jahrbuch

Hinweise zu Erfassungsgrenzen

Dieser Abschnitt enthält insbesondere Ergebnisse der Landwirtschaftszählung 2010 und der Agrarstrukturerhebung 2016, daneben auch aus früheren Agrarberichterstattungen. Während sich bis 1998 der Erfassungsbereich der totalen Agrarberichterstattung auf alle Betriebe und Besitzeinheiten mit einer landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Fläche von jeweils 1 ha und mehr sowie auf alle Betriebe und Besitzeinheiten mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche unter 1 ha (einschließlich der Betriebe ohne landwirtschaftlich genutzte Fläche), deren natürliche Erzeugungseinheiten mindestens einer jährlichen landwirtschaftlichen Markterzeugung von 1 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche entsprechen, erstreckte, wurden Forstbetriebe in der Abgrenzung nach der Hauptproduktionsrichtung (siehe unten) in Jahren mit repräsentativer Agrarberichterstattung nicht erfasst. Aus der Erfassung der betrieblichen Einheiten im Rahmen der Bodennutzungshaupterhebung werden Zahl und Fläche der landwirtschaftlichen Betriebe nach Größenklassen ermittelt.

Ab 1999 ist die untere Erfassungsgrenze auf 2 ha LF angehoben worden. Landwirtschaftliche Betriebe mit weniger als 2 ha LF wurden seitdem nur noch erfasst, wenn festgelegte Mindestgrößen ausgewählter Tierkategorien oder Spezialkulturen erreicht werden. Für Forstbetriebe gelten 10 ha Waldfläche als untere Grenze.

Ab 2010 wurden die unteren Erfassungsgrenzen landwirtschaftlicher Betriebe weiter erhöht. So gilt statt der 2 ha-Grenze nun ein Flächenumfang von 5 ha LF als Mindestgröße.

In den weiteren Tabellen zur Betriebsstruktur kommt die EU-Typologie für landwirtschaftliche Betriebe zur Anwendung. Dieses Klassifizierungssystem zur Einteilung der Betriebe nach ihrer wirtschaftlichen Ausrichtung (Betriebsform) und zur Bestimmung der wirtschaftlichen Betriebsgröße wurde geändert. Die bisher verwendeten Standarddeckungsbeiträge (SDB) sind durch Standard-Outputs (SO) ersetzt worden. Wesentlicher Unterschied ist, dass die in den SDB in Ansatz gebrachten variablen Kosten bei den Standard-Output-Werten nicht mehr berücksichtigt werden. Die Standard-Outputs sind definiert als geldwerte Bruttomarktleistung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

Die Gliederung nach dem Erwerbscharakter entspricht der Abgrenzung nach sozialökonomischen Kriterien. Ab der Landwirtschaftszählung 2010 erfolgt die Zuordnung nach dem Verhältnis von betrieblichem und außerbetrieblichem Einkommen. Haupterwerbsbetriebe sind Betriebe ohne außerbetriebliches Einkommen sowie Betriebe in denen das betriebliche Einkommen größer ist als das Einkommen aus außerbetrieblichen Quellen. Nebenerwerbsbetriebe sind Betriebe in denen das außerbetriebliche Einkommen größer ist als das Einkommen aus dem landwirtschaftlichen Betrieb.