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Glossar LGR Glossar

Eigenverbrauch:

Unter Eigenverbrauch versteht man die Nutzung oder Privatentnahme betrieblicher Vermögensgegenstände für den privaten Gebrauch der Unternehmerin und des Unternehmers.

Gütersubventionen:

Gütersubventionen sind Subventionen, die pro Einheit einer produzierten oder eingeführten Ware oder Dienstleistung geleistet werden. Sie werden entweder als ein bestimmter Geldbetrag pro Einheit einer Ware oder Dienstleistung oder wertbezogen festgesetzt, d. h. als bestimmter Prozentsatz des Preises pro Einheit. Sie können ferner als Differenz zwischen einem spezifischen angestrebten Preis („specified target price”) und dem vom Käufer tatsächlich gezahlten Marktpreis berechnet werden. Gütersubventionen sind in der Regel zahlbar, wenn die Ware oder Dienstleistung produziert, verkauft oder eingeführt wird. Gütersubventionen können sich vereinbarungsgemäß ausschließlich auf marktbestimmte Produktion oder auf Nichtmarktproduktion für die Eigenverwendung beziehen.

Gütersteuern:

Gütersteuern sind Steuern, die pro Einheit einer produzierten oder gehandelten Ware oder Dienstleistung zu entrichten sind. Sie können entweder als ein bestimmter Geldbetrag pro Mengeneinheit einer Ware oder Dienstleistung oder wertbezogen festgesetzt werden, d. h. als bestimmter Prozentsatz des Preises pro Einheit oder des Wertes der den Gegenstand der Transaktion bildenden Waren oder Dienstleistungen.

nicht trennbare nichtlandwirtschaftliche Nebentätigkeiten:

Die nicht trennbaren nichtlandwirtschaftlichen Nebentätigkeiten sind Tätigkeiten, deren Kosten nicht getrennt von denen der landwirtschaftlichen Tätigkeit ausgewiesen werden können. Es handelt sich dabei insbesondere um die Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Betrieb, Landschaftspflege oder Urlaub auf dem Bauernhof usw. Die Produktion des Wirtschaftsbereichs Landwirtschaft stammt somit aus zwei Arten von Tätigkeiten:

  • landwirtschaftliche Tätigkeiten, die von landwirtschaftlichen Einheiten ausgeübt werden, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Haupt- oder Nebentätigkeiten handelt;
  • nichtlandwirtschaftliche Nebentätigkeiten landwirtschaftlicher Einheiten

Verkaufserlöse:

Verkaufserlöse, auch Umsatzerlöse genannt, ergeben sich aus den verkaufte Waren oder Dienstleistungen, multipliziert mit den erzielten Verkaufspreisen.

Wertschöpfung:

Die Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen ergibt sich als Differenz von Produktionswert (zu Herstellungspreisen) und Vorleistungen.

Aus der Bruttowertschöpfung wird durch Abzug der verbrauchsbedingten, zu Wiederbeschaffungspreisen bewerteten Abschreibungen, die Nettowertschöpfung zu Herstellungspreisen ermittelt.

Daraus ergibt sich nach Abzug der sonstigen Produktionsabgaben (einschließlich eventueller Unterausgleich Mehrwertsteuer) sowie nach Addition der sonstigen gezahlten Subventionen (einschließlich eventueller Überausgleich Mehrwertsteuer) die Nettowertschöpfung zu Faktorkosten; sie steht zur Entlohnung der Produktionsfaktoren Boden, Arbeit und Kapital zur Verfügung. Als makroökonomischer Indikator für die Entwicklung des Einkommens in der Landwirtschaft wird die Nettowertschöpfung auf die Jahresarbeitseinheiten bezogen.

Quelle:

Die oben aufgeführten Definitionen entstammen, bis auf wenige Ausnahmen, aus der Verordnung (EG) Nr. 138/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Dezember 2003 zur Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung in der Gemeinschaft sowie dem Dokument Methodische Grundlagen der Landwirtschaftliche Gesamtrechnung (LGR)