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Flächen, die im Erhebungsjahr überwiegend für den Zierpflanzenanbau genutzt werden, unabhängig vom Erreichen der Verkaufsreife des Pflanzenbestandes.
Die Mehrfachnutzung gleicher Flächen durch Vor-, Zwischen- und Nachanbau bleibt unberücksichtigt. Eine Untergliederung erfolgt in: Grundflächen im Freiland und Grundflächen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen (einschließlich Gewächshäusern).