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Zu den Freilandflächen zählen die Kulturflächen (einschließlich Frühbeetflächen) im Freiland ohne Hofraum, Dauerwege und andere nicht mit Zierpflanzen (einschließlich Stauden) genutzten Flächen. Hierzu zählen auch alle nicht begehbaren Folienüberbauungen.
Flächen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen (einschließlich Gewächshäusern): Zu den Flächen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen (einschließlich Gewächshäusern) zählen sämtliche unter Glas und festem oder flexiblem Kunststoffschutz stehenden, begehbaren Flächen (ohne Flachfolien oder Vlieseindeckung auf dem Freiland). Hierzu zählen auch alle begehbaren Folientunnel.