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Als Fertigware gelten Pflanzen, die in dem Entwicklungsstand, den sie im Erzeugerbetrieb erreicht haben, direkt oder über Wiederverkäufer an den Endverbraucher verkauft wurden bzw. werden. Auch Jungpflanzen / Halbfertigwaren, die im jeweiligen Gartenbaubetrieb erzeugt wurden, zählen zur Fertigware, wenn sie an den Endverbraucher verkauft werden, obwohl sie das Wachstumsende noch nicht erreicht haben.