Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite nur notwendige Cookies gesetzt. Details in unserer Datenschutzerklärung.
Erwerbspersonen sind alle, die als Selbständige, mithelfende Familienangehörige oder abhängig Beschäftigte (Beamte, Angestellte, Auszubildende) eine unmittelbar oder mittelbar auf Erwerb gerichtete Tätigkeit auszuüben pflegen, ohne Rücksicht auf den Ertrag dieser Tätigkeit und auf die Arbeitszeit; unterschieden werden Erwerbstätige und Erwerbs-(Arbeits-)lose. Zu den Erwerbspersonen gehören auch die Soldaten. Die Zuordnung zu den Wirtschaftsbereichen richtet sich bei mehreren Tätigkeiten nach der zeitlich überwiegenden Tätigkeit.