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Buchführung: Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung sowie der Wert der Naturalentnahmen für geschäftstypische Erzeugnisse und Waren sowie für Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und Umsatzsteuer. In Anpassung an geänderte handelsrechtliche Bestimmungen werden ab 2016/17 bestimmte Positionen, die zuvor den sonstigen betrieblichen Erträgen zugeordnet waren, den Umsatzerlösen zugerechnet (Pacht- und Mieterträge, zeitraumzugehörige Umsatzsteuer).