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Die Bruttowertschöpfung der Wirtschaftsbereiche wird in der Regel durch Abzug der Vorleistungen von den Produktionswerten ermittelt. Durch Addition der Bruttowertschöpfung der Wirtschaftsbereiche erhält man zunächst die unbereinigte Bruttowertschöpfung. Wird von der unbereinigten Bruttowertschöpfung die unterstellte Bankgebühr abgezogen (eine Vorleistung, die nicht auf einzelne Wirtschaftsbereiche aufgeteilt werden kann), ergibt sich die bereinigte Bruttowertschöpfung.