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Der BMLEH-Jahresabschluss entspricht den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und kann daher in der Landwirtschaft für alle Rechtsformen verwendet werden. Die festgelegte Abgrenzung der Positionen im Abschluss führt zu einer Vereinheitlichung der Begriffe und ermöglicht Betriebsvergleiche innerhalb der in der Landwirtschaft anzutreffenden Rechtsformen und mit anderen Betrieben der gewerblichen Wirtschaft. Der Jahresabschluss wird gegen eine Vergütung von Steuerberatern und landwirtschaftlichen Buchstellen erstellt. Die Mitarbeit im Testbetriebsnetz ist freiwillig. Er bildet die Grundlage für die Datenerfassung ab dem Wirtschaftsjahr 1995/96.