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Landwirtschaftliche Betriebe sind seit 2010, wenn nicht anders definiert, Betriebe mit fünf Hektar landwirtschaftlicher Fläche und mehr oder mit einer Mindestgröße an Erzeugungseinheiten oder mit Spezialkulturen oder Tierbeständen, wenn festgelegte Mindestgrößen erreicht oder überschritten werden.