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Die nicht trennbaren nichtlandwirtschaftlichen Nebentätigkeiten sind Tätigkeiten, deren Kosten nicht getrennt von denen der landwirtschaftlichen Tätigkeit ausgewiesen werden können. Es handelt sich dabei insbesondere um die Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Betrieb, Landschaftspflege oder Urlaub auf dem Bauernhof und weiteres. Die Produktion des Wirtschaftsbereichs Landwirtschaft stammt somit aus zwei Arten von Tätigkeiten:
1. Landwirtschaftliche Tätigkeiten, die von landwirtschaftlichen Einheiten ausgeübt werden, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Haupt- oder Nebentätigkeiten handelt;
2. Nichtlandwirtschaftliche Nebentätigkeiten landwirtschaftlicher Einheiten.