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Gütersubventionen sind Subventionen, die pro Einheit einer produzierten oder eingeführten Ware oder Dienstleistung geleistet werden. Sie werden entweder als ein bestimmter Geldbetrag pro Einheit einer Ware oder Dienstleistung oder wertbezogen festgesetzt, das heißt als bestimmter Prozentsatz des Preises pro Einheit. Sie können ferner als Differenz zwischen einem spezifischen angestrebten Preis („specified target price”) und dem vom Käufer tatsächlich gezahlten Marktpreis berechnet werden. Gütersubventionen sind in der Regel zahlbar, wenn die Ware oder Dienstleistung produziert, verkauft oder eingeführt wird. Gütersubventionen können sich vereinbarungsgemäß ausschließlich auf marktbestimmte Produktion oder auf Nichtmarktproduktion für die Eigenverwendung beziehen.