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Zu den Anbauflächen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen sind Kulturen zu zählen, die für die ganze oder den überwiegenden Teil der Anbauzeit unter festen oder beweglichen Gewächshäusern oder anderen hohen Schutzeinrichtungen (Glas, fester Kunststoff) angebaut werden. Hierzu zählen auch alle begehbaren Folientunnel.
Flächen unter Hagelschutznetzen und/oder Foliendächern zählen nicht zu den Anlagen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen.