Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite nur notwendige Cookies gesetzt. Details in unserer Datenschutzerklärung.
Ständige Beschäftigte sind Personen, die in einem unbefristeten oder für mindestens sechs Monate abgeschlossenen Arbeitsverhältnis zum Betrieb stehen. Hierzu rechnen auch Verwandte der Betriebsinhaberin oder des Betriebsinhabers, die nicht auf dem Betrieb leben.