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Zu den Flächen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen (einschließlich Gewächshäusern) zählen sämtliche unter Glas und festem oder flexiblem Kunststoffschutz stehenden, begehbaren Flächen (ohne Flachfolien oder Vlieseindeckung auf dem Freiland). Hierzu zählen auch alle begehbaren Folientunnel.