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Als Industriemilch gelten Milch oder Rahm, die an Hersteller von Speiseeis, Margarineerzeugnissen und Produkte der Nahrungs- und Genussmittelindustrie abgegeben werden. Dazu zählen auch Cafés, Restaurants und ähnliche Unternehmen. Milch für die Herstellung von Milcherzeugnissen im Werklohnverfahren zählt ebenfalls zur Industriemilch.
Werkmilch, Konsummilch, Rohmilch und Konzentrate werden nicht zur Industriemilch gezählt.