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Aquakulturbetriebe sind Betriebe, die Aufzucht oder Haltung von Fischen, Krebs- und Weichtieren, Algen und sonstigen aquatischen Organismen in Karpfen- oder Forellenteichen, Durchflussanlagen, Kreislaufanlagen, Netzgehegen und anderen Anlagen betreiben. Dabei sind die Wasserorganismen Eigentum der Betriebsinhaberin/des Betriebsinhabers. Ziel der unternehmerischen Tätigkeiten ist die Produktionssteigerung (z. B. durch Zufütterung, Teichdüngung oder Schutz vor natürlichen Feinden). Muschelfischer zählen ebenfalls hierzu. Nicht einbezogen sind reine Angelteichbetriebe (Angelparks) und Aquarien- oder Zierarten.