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Buchführung: Aufwandspositionen, die nicht anderen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung zugeordnet werden können, z.B. Unterhaltungsaufwendungen, Betriebsversicherungen (einschließlich landwirtschaftlicher Unfallversicherung). Im Gegensatz zur bisherigen Vorgehensweise gehören hierzu auch zeitraumfremde Aufwendungen, die bisher als neutraler Aufwand ausgewiesen wurden.