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Nach der Milcherzeugnisverordnung (MilchErzV) können Sahneerzeugnisse (Rahmerzeugnisse) durch das Trennen der Sahne von der Milch oder durch das Einstellen auf einen Fettgehalt von mindestens 10 % hergestellt werden. Zu den Sahneerzeugnissen zählen Kaffeesahne, Schlagsahne sowie Sonstige Sahneerzeugnisse.