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Milchstreichfetterzeugnisse nach der Butterverordnung (ButtV) können aus Rahm oder Butter hergestellt werden. Die Fettgehälter liegen zwischen 20 und 80 %. Zu den Milchstreichfetterzeugnissen gehören Halb-, Dreiviertelfettbutter, sonstige Milchstreichfetterzeugnisse sowie Butterzubereitungen und Milchstreichfettzubereitungen. Die Produkte sind streichfähig.
Bei der Berechnung der Herstellung von Milchstreichfetterzeugnissen werden nur solche betrachtet, die aus Rahm gefertigt wurden.