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Entsprechend der Marktordnungswaren-Meldeverordnung (MarktOWMeldeV) werden die Milchhändler / Milchsammelstellen / Milchkäufer als Abnehmer von Milch definiert. Die Milch wird bearbeitet und keiner Wärmebehandlung unterzogen. Milchhändler, Milchsammelstellen und Milchkäufer gehören wie die Molkereien zu den milchwirtschaftlichen Unternehmen.