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Milchfetterzeugnisse können nach der Milcherzeugnisverordnung (MilchErz) aus Rahm oder Butter hergestellt werden. Der Fettgehalt muss mindestens 96 % betragen. Das Produkt ist nicht streichfähig. Zu den Milchfetterzeugnissen gehören Butterreinfett (Fettgehalt: mindestens 99,8 %), Butterfett (Fettgehalt: mindestens 96,0 %) und Sonstige Milchfetterzeugnisse.
Bei der Berechnung der Herstellung von Milchfetterzeugnissen werden nur solche betrachtet, die aus Rahm gefertigt wurden.