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Der Milchauszahlungspreis wird auf der Grundlage der Milch-Güteverordnung (MilchGüV) berechnet und an die Landwirte in Cent je Kilogramm ausgezahlt. Die Kriterien für die Preisberechnung der Rohmilch entsprechend der MilchGüV sind gelieferte Menge, Inhaltsstoffe der Milch (Fett- und Eiweißgehalt) und Qualitätsmerkmale (bakteriologischen Beschaffenheit, Hemmstoffe, somatischen Zellen, Gefrierpunkt).
Dem Grundpreis wird ein Fettgehalt von 4,0 % und ein Eiweißgehalt von 3,4 % zu Grunde gelegt. Ein höherer oder niedrigerer Gehalt hat Zuschläge oder Abschläge als Folge. Ebenso haben die Qualitätsmerkmale Einfluss auf den Preis.
Die an die milchwirtschaftlichen Unternehmen gelieferte Milch wird mit einem Faktor von 1,020 von Volumen (z.B. Liter) in Gewicht (z.B. Kilogramm) umgerechnet.