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Die Rübenanlieferung (an die Zuckerfabriken) umfasst die gesamten zur Herstellung von Zucker für Nahrungs-, Futter-, Industrie- und Energiezwecke angelieferten Rüben (einschließlich Lohnverarbeitung) der Meldungen der Marktordnungswaren-Meldeverordnung. Hierin sind keine Biogasrüben sowie keine Rüben zur Rübensirupherstellung, jedoch die Rüben zur Bioethanolherstellung enthalten.