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Um einmalige, zeitraumfremde und (bis 2015/16) außerordentliche Erträge/ Aufwendungen bereinigter Gewinn:
Gewinn/Verlust bzw. Jahresüberschuss/-fehlbetrag vor Steuern vom Einkommen und Ertrag (EE):
– Investitionszulagen
+ Zeitraumfremde Aufwendungen
– Zeitraumfremde Erträge