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Buchführung: Nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes (BewG) im vergleichenden Verfahren ermittelter Ertragswert einer Nutzung oder eines Nutzungsteils (z.B. landwirtschaftliche, weinbauliche, gärtnerische Nutzung) eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. Der durchschnittliche Vergleichswert der landwirtschaftlichen, weinbaulichen und gärtnerischen Nutzung gilt für die bewirtschaftete Fläche.