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Der Spezialhandel umfasst den Warenverkehr unmittelbar mit dem Ausland sowie über Zollgut- und Freihafenlager, soweit die Waren in den freien Verkehr (einschließlich des Verbrauchssteuerverkehrs) gehen oder dorther stammen. Außerdem enthält der Spezialhandel den Warenverkehr zur bzw. nach Veredelung (Eigen- und Lohnveredelung) im zollamtlich zugelassenen Veredelungsverkehr, die Einfuhr in die Freihäfen zum dortigen Ge- und Verbrauch und die Ein- und Ausfuhr für den Schiffsbedarf. Im Warenwert sind u. a. Abschöpfungen oder Erstattungen sowie Währungsausgleich nicht enthalten. Entgegen dem EU-Schema werden die Einfuhren sowohl im innergemeinschaftlichen als auch im Dritthandel nach Ursprungsland erfasst.