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Buchführung: Noch nicht versteuertes Eigenkapital, das nach Abzug der Steuern Eigenkapital darstellt. Es wird nach ertragssteuerlichen Vorschriften gebildet und enthält den Unterschiedsbetrag aus betriebswirtschaftlicher und niedrigerer steuerlicher Bewertung. Da der Sonderposten ein Mischposten aus Eigen- und Fremdkapital ist, wird er für weitere Berechnungen im Verhältnis 50 : 50 dem Eigen- und Fremdkapital zugerechnet.