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Buchführung: Für zu erwartende Verpflichtungen und Aufwendungen zurückgestellter Betrag (häufig Pflichtrückstellungen), z.B. für ungewisse Verbindlichkeiten, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandsetzung und Abraumbeseitigung, Gewährleistungen.