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Buchführung/Forst: Bei der Berechnung des speziell für den Betriebszweig Forstwirtschaft hergeleiteten Reinertrages werden Erlöse (einschließlich Zuschüssen und Zulagen) und Aufwendungen, die bereits in der Buchhaltung dem Forst zugerechnet werden können (z.B. Material für Holzernte, Lohnunternehmer für Forst usw.), direkt der Gewinn- und Verlustrechnung entnommen. Die nur schwer aufteilbaren fixen Sachkosten bzw. variablen Maschinenkosten werden kalkulatorisch abgeleitet und den Betrieben per Programm zugeteilt. Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg hat im Auftrag des BMEL diese Kosten in Abhängigkeit vom Einschlag und Größe der Waldfläche ermittelt.