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Buchführung: Der Lohnansatz wird für die nicht entlohnten Arbeitskräfte in Anlehnung an die für fremde Arbeitskräfte gezahlten Löhne (Monatslöhne) einschließlich Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ermittelt. Für den Betriebsleiter wird ein Zuschlag für die leitende Tätigkeit vorgenommen.
Je Kalender- oder Wirtschaftsjahr werden bestimmte Werte eingesetzt. Siehe PDF-Datei "Erläuterungen und Definitionen der Kennzahlen der Buchführungsergebnisse".